Die naheliegendsten KI-Anwendungsfälle für kleine und mittlere Unternehmen sind keine Großprojekte, sondern wiederkehrende Aufgaben rund um Texte, Dokumente und Wissen. KI entwirft Antworten, fasst Berichte zusammen, sortiert den Posteingang, zieht Angaben aus Belegen heraus und beantwortet Fragen aus deinen eigenen Unterlagen. Ein Mensch prüft das Ergebnis und entscheidet. Hier findest du typische Anwendungsfälle nach Unternehmensbereich, die Fälle, in denen das Recht Grenzen zieht, und Kriterien für deinen ersten Anwendungsfall.
Grundlagen, Grenzen und Nutzungszahlen findest du im Leitfaden KI für Unternehmen; hier geht es um einzelne Aufgaben, die du in deinem Betrieb wiedererkennen kannst.
Woher die Liste stammt und eine Regel vorab
Die Liste stützt sich auf die KI-Guidelines für KMU der Wirtschaftskammer Österreich (WKO, 3. Auflage, April 2026) und die Übersicht Generative KI-Modelle des deutschen Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI, Version 2.0, Januar 2025). Wo ich einen Fall auf einen Bereich übertrage, ist das eine Empfehlung, kein Messergebnis.
Nichts in diesem Artikel ist Rechtsberatung. Ob ein geplanter Anwendungsfall erlaubt ist und welche Pflichten gelten, klärst du für deinen Fall mit deiner Rechtsberatung und mit der für Datenschutz zuständigen Person.
Eine Regel gilt für alle Bereiche: Die WKO empfiehlt, keine sensiblen Unternehmensdaten, keine Geschäftsgeheimnisse und möglichst auch keine personenbezogenen Daten in KI-Werkzeuge einzugeben. Außerdem weist sie darauf hin, dass man bei vielen kostenlosen KI-Werkzeugen stillschweigend zustimmt, dass der Anbieter die Eingaben weiterverarbeitet. Welche Daten in welches Werkzeug dürfen, legst du deshalb vorher schriftlich fest, zum Beispiel in einer KI-Richtlinie.
KI-Anwendungsfälle im Büro und in der Verwaltung
Als „Quick Wins“ für den Einstieg nennt die WKO E-Mail-Entwürfe für Standardanfragen, Zusammenfassungen von Dokumenten, Protokolle aus Besprechungsnotizen, Antworten auf häufige Fragen und Übersetzungen. Im Büro sieht das so aus:
- Antworten auf Standardanfragen: Die KI formuliert aus der Anfrage und deinen Stichworten einen Entwurf. Du ergänzt, was nur du weißt, und schickst ihn ab. Achte darauf, welche Kundendaten du dafür in welches Werkzeug kopierst.
- Zusammenfassungen: Lange Berichte oder E-Mail-Verläufe werden auf die Kernaussagen gekürzt. Was für eine Entscheidung zählt, liest du im Original nach.
- Protokolle: Aus deinen Notizen zu einer Besprechung entsteht ein geordnetes Protokoll mit Aufgaben und Zuständigen. Bevor Besprechungen aufgezeichnet oder automatisch mitgeschrieben werden, klärst du mit der für Datenschutz zuständigen Person, ob und wie das zulässig ist.
- Posteingang vorsortieren: Das BSI zählt die Klassifikation von Texten zu den Aufgaben, die Sprachmodelle teil- oder vollautomatisiert übernehmen können. Im Postfach heißt das: E-Mails nach Thema oder Dringlichkeit einordnen. Du legst die Kategorien fest und prüfst Stichproben.
- Übersetzungen: Die KI übersetzt Korrespondenz oder Anleitungen. Vor dem Versand liest jemand, der die Sprache beherrscht.
Vorsicht bei Assistenten mit Zugriffsrechten: Laut BSI unterscheiden Sprachmodelle nicht zwischen Anweisungen und sonstigen Texten. Ein Satz in einer E-Mail, die das Modell nur zusammenfassen soll, kann so als Anweisung verstanden werden. Hat die Anwendung Handlungsrechte, kann das laut BSI zu unautorisierten Aktionen führen, etwa zum Versenden oder Löschen von E-Mails. Gib einem Assistenten im Postfach deshalb zuerst nur Leserechte.
Vertrieb und Marketing
- Texte für Website, Newsletter und Angebote: Laut WKO kann KI Texte in verschiedenen Sprachen und Tonalitäten schreiben oder umformulieren. Die Fakten lieferst du: Leistungen, Preise, Fristen. Jede Aussage prüfst du, bevor sie veröffentlicht wird.
- Bilder für Produkte und Werbung: Das BSI nennt die Erzeugung passender Produktbilder und Ansichten im Online-Handel als Einsatzmöglichkeit von Bildgeneratoren. Ähnelt ein KI-Bild wirklichen Personen, Gegenständen oder Orten und würde es fälschlich echt wirken, ist es ein „Deepfake“ (Artikel 3 Nummer 60 der KI-Verordnung); der Betreiber muss dann offenlegen, dass es künstlich erzeugt ist (Artikel 50 Absatz 4). Ob ein Produktbild darunter fällt, klärst du mit deiner Rechtsberatung.
- Vertriebsverwaltung: Laut WKO kann KI im Vertrieb Mitarbeitende von administrativen Aufgaben entlasten. Naheliegend ist aus meiner Sicht, Gesprächsnotizen fürs Kundensystem aufbereiten zu lassen. Weil Kundendaten im Spiel sind, gehört das nur in freigegebene Werkzeuge.
- Rückmeldungen auswerten: Bewertungen, Umfrageantworten oder Reklamationen lassen sich nach Themen und Tonlage ordnen. Das BSI zählt die Stimmungsanalyse zu den Textaufgaben von Sprachmodellen, die WKO führt Feedback-Auswertung als eigenes Anwendungsfeld. Die Schlüsse ziehst du.
- Kundenservice: Die KI ordnet eingehende Anfragen und bereitet Antworten vor. Wie du dabei vorgehst und wo Menschen bleiben sollten, steht im Beitrag Kundenservice automatisieren.
Buchhaltung und Finanzen
- Angaben aus Belegen herausziehen: Das BSI nennt die Entitätenextraktion, also das Herausziehen bestimmter Angaben aus Texten, als Aufgabe von Sprachmodellen. Auf Rechnungen übertragen heißt das: Die KI schlägt Rechnungsnummer, Datum, Betrag und Lieferanten vor, deine Buchhaltung prüft und bucht.
- Auswertungen erklären: Laut WKO kann KI große Datenmengen analysieren, um Muster und Erkenntnisse zu gewinnen. Im Kleinen: Die Monatsauswertung wird in Worten zusammengefasst, Abweichungen werden markiert. Zahlen für Entscheidungen rechnest du nach.
Finanzdaten sind vertraulich und gehören nur in Werkzeuge, die du dafür ausdrücklich freigegeben hast.
Personal
- Texte rund um Stellen und Einarbeitung: Die KI entwirft den Text einer Stellenanzeige, Einarbeitungspläne oder Checklisten für den ersten Arbeitstag; das BSI nennt die Erstellung von Schulungsunterlagen ausdrücklich. Du prüfst Inhalt und Formulierungen.
- Fragen zu internen Regelungen: Wie funktioniert die Reisekostenabrechnung, wo steht die Urlaubsregelung? Solche Fragen kann ein Assistent aus deinen eigenen Unterlagen beantworten (siehe nächster Abschnitt).
Heikel wird es, sobald KI Bewerbungen sichtet, Bewerberinnen und Bewerber bewertet, Leistung beobachtet oder bei Entscheidungen über Beschäftigte mitwirkt (dazu unten mehr). Den Text einer Stellenanzeige zu entwerfen ist aus meiner Sicht Schreibarbeit. Ein KI-System, das Stellenanzeigen gezielt schaltet, steht dagegen nach dem Wortlaut von Anhang III bei den Hochrisiko-Fällen.
Internes Wissen und Dokumente
- Fragen aus eigenen Unterlagen beantworten: Die WKO beschreibt dafür ein Verfahren namens Retrieval Augmented Generation (RAG): Der Assistent schlägt zuerst in deinen Unternehmensunterlagen nach und ergänzt seine Antwort mit dem, was er dort findet. Die WKO nennt als Beispiel Garantiebedingungen; aus meiner Sicht eignen sich ebenso Handbücher, interne Richtlinien und Produktdaten.
- Was bei dir bleibt: Du bestimmst, welche Dokumente die Wissensbasis bilden, und hältst sie aktuell, wie es auch die WKO empfiehlt. Wichtige Antworten prüfst du an der Quelle.
- Welche Daten hineingehen: Laut WKO solltest du prüfen, wo deine Dokumente gespeichert werden, und Hosting in der EU bevorzugen; für besonders sensible Daten nennt sie lokal betriebene Modelle. Achte außerdem darauf, dass der Assistent niemandem Inhalte zeigt, die diese Person sonst nicht sehen dürfte.
IT, Technik und Produktion
Nicht jeder Anwendungsfall ist ein Chat-Assistent. Die WKO nennt unter anderem Bildanalyse, Datenanalyse, Prozessautomatisierung und die Vorhersage von Problemen, das BSI für die IT etwa die Erkennung von Spam- und Phishing-Mails. Prüf hier zuerst, ob die nötigen Daten schon digital vorliegen; damit beginnt auch die WKO ihre Prüfung, ob sich KI lohnt. Soll KI ein Sicherheitsbauteil eines Produkts werden, kann sie unter weiteren Bedingungen als Hochrisiko-System gelten (Artikel 6 Absatz 1).
Wo das Recht Grenzen zieht
Wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich verwendet, ist nach Artikel 3 Nummer 4 der KI-Verordnung „Betreiber“; den Unterschied zum Anbieter erklärt der Beitrag KI im Unternehmen einsetzen. Für Anwendungsfälle zählen vor allem drei Grenzen.
Verboten: Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f verbietet, KI-Systeme in Verkehr zu bringen, in Betrieb zu nehmen oder zu verwenden, die Emotionen von Menschen am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen ableiten, außer aus medizinischen Gründen oder Sicherheitsgründen. Das gilt seit dem 2. Februar 2025 (Artikel 113). Gemeint ist laut Kommission und RTR das Ableiten von Emotionen aus biometrischen Daten (Artikel 3 Nummer 39), etwa aus Gesicht, Stimme oder Tippverhalten.
Beispiele aus den unverbindlichen Leitlinien der EU-Kommission vom 29. Juli 2025:
- Verboten: Ein Call-Center verfolgt mit Webcams und Stimmerkennung die Emotionen seiner Beschäftigten; ebenso Emotionserkennung im Einstellungsverfahren und in der Probezeit.
- Nicht von diesem Verbot erfasst: Stimmerkennung, mit der ein Call-Center die Emotionen seiner Kunden verfolgt, und die Stimmungsanalyse geschriebener Texte, weil sie nicht auf biometrischen Daten beruht.
Frei ist Emotionserkennung damit nicht: Nach Anhang III Nummer 1 Buchstabe c zählt sie zu den Hochrisiko-Systemen, soweit ihr Einsatz zugelassen ist, etwa bei der Stimme von Kunden. Geschriebene Rückmeldungen erfasst das nach meinem Verständnis des Wortlauts nicht, weil Emotionserkennung nach Artikel 3 Nummer 39 biometrische Daten voraussetzt.
Die KI-Servicestelle der RTR, der österreichischen Regulierungsbehörde, ergänzt: Anwendungen, die allgemein Wohlbefinden oder Stressniveau von Beschäftigten überwachen, fallen grundsätzlich nicht unter die Ausnahme aus medizinischen oder Sicherheitsgründen.
Hochrisiko: Personal und Bonität. Nach Anhang III gelten unter anderem diese Systeme als hochriskant:
- KI für die Einstellung oder Auswahl von Personen, insbesondere um gezielte Stellenanzeigen zu schalten, Bewerbungen zu sichten oder zu filtern und Bewerber zu bewerten;
- KI, die Entscheidungen über Arbeitsbedingungen, Beförderungen oder Kündigungen beeinflussen, Aufgaben nach Verhalten oder persönlichen Merkmalen zuweisen oder Leistung und Verhalten beobachten und bewerten soll;
- KI für die Prüfung der Kreditwürdigkeit und Bonität natürlicher Personen, außer zur Aufdeckung von Finanzbetrug.
Die Regeln für diese Systeme gelten ab dem 2. Dezember 2027, so Artikel 113 in der Fassung der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 (konsolidierte Fassung auf EUR-Lex). Auch Betreiber haben dann eigene Pflichten, etwa die menschliche Aufsicht (Artikel 26).
Ausnahmen nach Artikel 6 Absatz 3 gibt es für Systeme ohne erhebliches Risiko, etwa für eine eng gefasste Verfahrensaufgabe; nimmt ein System ein Profiling natürlicher Personen vor, gilt es aber immer als hochriskant.
DSGVO: keine rein automatisierten Entscheidungen mit erheblicher Wirkung. Artikel 22 DSGVO schützt vor Entscheidungen, die ausschließlich automatisiert fallen und rechtliche Wirkung haben oder ähnlich erheblich beeinträchtigen; die wichtigsten Ausnahmen beschreibt der Beitrag Kundenservice automatisieren. Für Bewerbungen nennt die deutsche Datenschutzkonferenz (DSK) in ihrer Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ vom Mai 2024 ein Beispiel: Wertet eine KI-Anwendung alle Bewerbungen aus und verschickt selbstständig die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, ist das nach Einschätzung der DSK ein Verstoß gegen Artikel 22 Absatz 1. Ein Mensch, der nur formell beteiligt ist, reicht laut DSK nicht.
Wen du vor solchen Einsätzen einbindest, etwa Datenschutzbeauftragte (falls vorhanden) oder einen Betriebsrat, beschreibt der Beitrag KI-Richtlinie im Unternehmen.
So findest du deinen ersten Anwendungsfall
Die WKO nennt als Hinweise, dass sich KI lohnen kann: Abläufe hängen stark von Daten ab, die schon digital vorliegen, Aufgaben wiederholen sich, große Textmengen sind zu verarbeiten, und das Team ist bereit, neue Technik zu nutzen. Daraus wird ein kurzer Test für jeden Kandidaten:
- Häufig: Die Aufgabe kommt jede Woche vor, nicht einmal im Jahr.
- Textlastig: Es geht um Schreiben, Lesen, Sortieren oder Nachschlagen.
- Geringes Risiko: Ein Fehler bleibt intern oder fällt auf, bevor er hinausgeht, und es wird nicht über Menschen entschieden.
- Prüfbar: Ein Mensch kann das Ergebnis schnell kontrollieren.
- Messbar: Du weißt, wie lange die Aufgabe heute dauert.
Ein Kandidat, der beim Risiko durchfällt, gehört nicht an den Anfang, egal wie viel Zeit er sparen würde. Wie du aus dem ersten Kandidaten einen Testlauf mit Regeln, Schulung und Messung machst, beschreibt der Fünf-Schritte-Plan im Beitrag KI im Unternehmen einsetzen.
Dein nächster Schritt
Welche dieser Anwendungsfälle zu deinem Betrieb passen, hängt von deinen Abläufen und Daten ab. Mit dem KI-Audit fängst du genau dort an: Ich sehe mir deine Abläufe an; du bekommst Verbesserungsvorschläge und einen 30-Tage-Fahrplan, für 1.250 €. Das Angebot im Überblick steht unter Leistungen. Oder schreib mir, welche zwei oder drei Aufgaben aus dieser Übersicht dir im Alltag am meisten Zeit nehmen.
